Warum eine Bestattungs­vorsorge?

Tod und Trauer sind noch immer Tabuthemen, weswegen die meisten von uns nur ungern über die eigene Endlichkeit sprechen. Im Todesfall müssen allerdings die Angehörigen der Bestattungspflicht nachkommen – und damit auch die anfallenden Kosten für die Trauerfeier und die Bestattung tragen. Oft stellt das für die Hinterbliebenen eine zusätzliche Belastung in Zeiten der Trauer dar.

 

 

Das können Sie für Ihre Liebsten mit einer Bestattungsvorsorge verhindern. Nicht nur, dass Sie damit die Bestattungskosten vorfinanzieren, Sie nehmen Ihren Angehörigen auch die Last ab, entscheiden zu müssen, was Ihnen wohl für den letzten Abschied am besten gefallen hätte. So stellen Sie zudem sicher, dass Ihre eigene Trauerfeier und Bestattung genau so verlaufen, wie Sie es sich vorstellen.

Versicherung oder
Treuhandkonto

Um die Kosten für die eigene Bestattung zu decken, bestehen zwei Möglichkeiten. Die eine ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Hierbei zahlen Sie einmalig oder turnusmäßig Beiträge ein. Die Summe wird im Todesfall dann für die Kosten Ihrer Bestattung verwendet.

Die zweite Möglichkeit ist das Treuhandkonto. Auch hier zahlen Sie einmal oder mehrfach Beträge ein. Der Vorteil des Treuhandkontos: Dritte haben keinen Zugriff auf die eingezahlten Beträge, wenn zum Beispiel der Staat aufgrund einer Pflegebedürftigkeit Ihre Ersparnisse verwenden darf.

Sprechen Sie uns gerne zur Bestattungsvorsorge an. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich über die Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung Ihres letzten Abschieds sowie zur Finanzierung der Bestattungskosten.

Entscheiden Sie,
bevor es ein Fremder macht

Sollten Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder im Verlaufe einer schwerwiegenden Krankheit nicht mehr in der Lage sein, Ihren eigenen Willen zu äußern, müssen andere für Sie Entscheidungen treffen. Mit den entsprechenden Verfügungen wählen Sie dafür eine Person Ihres Vertrauens aus. Machen Sie das nicht, wird Ihnen per Gericht jemand zur Seite gestellt.

Patientenverfügung

Zwar dürfen nach dem Notvertretungsrecht der Ehe- bzw. der eingetragene Lebenspartner in medizinischen Notsituationen entscheiden, aber nur für gesundheitliche Belange sowie nur für sechs Monate. Daher sollten Sie auch in einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinische Versorgung Sie ablehnen (zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen).


Die Patientenverfügung ist für Ärzte und das Pflegepersonal rechtlich bindend. Damit den behandelnden Ärzten Ihre Verfügung auch vorliegt, sollten Sie entweder einen Hinweis auf den Ablageort bei sich tragen oder eine Person Ihres Vertrauens über den Ort informieren. Sie können die Patientenverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) https://www.vorsorgeregister.de/ hinterlegen.

Seit dem 1. Januar 2023 können Ärzte auf das ZVR zugreifen.

Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung ist einer von zwei Bausteinen, die Sie benötigen, sollten Sie einmal Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können. Der zweite ist die Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Person bestimmen, die auch abseits der medizinischen Versorgung für Sie entscheiden darf, zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Das BMJ informiert darüber hinaus auch über die Vorsorgevollmacht.

Eine persönliche Entscheidung

Die Organspende ist ein viel diskutiertes Thema. Es gibt einerseits moralische und religiöse Gründe, die gegen die Organspende sprechen. Andererseits kann sie das Leben kranker Menschen verbessern oder sogar verlängern. Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte oder nicht.

Was viele nicht wissen: Auf dem kostenlosen Organspendeausweis können einzelne Organe von der Spende ausgeschlossen werden. Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Für wissenschaftliche Zwecke

Abgesehen von der Organspende können Sie auch Ihren Körper spenden, etwa zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur Plastination. Über diesen Schritt sollten Sie zuvor mit Ihren Angehörigen sprechen, denn bei einer Körperspende steht der Körper nicht mehr für eine Bestattung zur Verfügung. Außerdem müssen Sie eine Spendenerklärung ausfüllen und unterschreiben. Die können Sie aber jederzeit wieder zurückziehen.

Digitale Vermögenswerte und Erinnerungen sichern

In unserer digitalen Welt ist der Nachlass eines Verstorbenen logischerweise nicht mehr nur analog. Das Problem: Die Hinterbliebenen kennen oftmals nicht die Zugangsdaten zu Onlinedepots und -konten, Mitgliedschaften oder Kundenprofilen. Im schlimmsten Fall drohen den Angehörigen dadurch der Verlust von Vermögenswerten oder unerwartete finanzielle Belastungen. Ebenso könnten wertvolle Erinnerungen wie Fotos oder Videos verloren gehen.

Zugriff ohne Passwörter

Um das zu vermeiden, haben wir für Sie im Rahmen unseres Onlineservices <Link: Onlineservice> ein Schutzpaket entwickelt, mit dem wir für Sie den Zugriff auf den digitalen Nachlass des Verstorbenen gewährleisten. Dafür benötigen Sie keine Benutzernamen oder Passwörter des Verstorbenen. Sie erhalten von uns eine Übersicht der ermittelten Kundenkonten und entscheiden, welches wir für Sie kündigen sollen.
Darüber hinaus ermitteln wir auch die digitalen Profile des Verstorbenen in den sozialen Netzwerken, sodass Sie entscheiden können, ob ein Profil gelöscht, deaktiviert und je nach Anbieter auch in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden soll.

 

Bewährter Partner

Für die Regelung des digitalen Nachlasses arbeiten wir seit vielen Jahren mit einem bewährten Partner zusammen. Der Dienstleister Columba gewährleistet eine rechtssichere und datenschutzkonforme technische Abwicklung. Das Unternehmen wurde für seine Dienstleistungen von der Bundesregierung und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ausgezeichnet.